AGB der HYGline® GmbH

in der Fassung vom 05.11.2025

1. Geltung der AGB

Der Tätigkeitschwerpunkt von HYGline GmbH liegt bei der anwendungsorientierten Beratung in Hygieneangelegenheiten und Wassersicherheit in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Großküchen und Lebensmittelindustrie, Pharma-Industrie und anderen Einrichtungen.

HYGline GmbH erbringt für den Auftraggeber (im Folgenden kurz „AG“ genannt) die im Folgenden vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Hygiene, unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HYGline GmbH. HYGline GmbH schließt Verträge nur unter Anwendung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) ab. Den AGB des AG wird widersprochen. Abweichende, widersprechende AGB eines AG verpflichten HYGline GmbH selbst dann nicht, wenn im Annahmeschreiben des AG darauf verwiesen wird und von HYGline GmbH bei Eingang des Annahmeschreiben nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Die Geschäftsbedingungen des AG gelten nicht, auch wenn HYGline GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

HYGline GmbH ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der AG den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet / auf der Homepage von HYGline GmbH, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen rechtswirksam. Bei fristgemäßem Widerspruch des AG ist HYGline GmbH oder der AG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden, die von diesen AGB abweichen, erlangen nur Wirksamkeit, wenn sie von HYGline GmbH durch schriftliche Bestätigung anerkannt wurden.

2. Leistungserbringung durch HYGline GmbH und Leistungsumfang

Sofern nicht anders vereinbart wurde oder sich aus der Art der Tätigkeit ergibt, erbringt HYGline GmbH die Leistungen in den Räumlichkeiten des AG.

HYGline GmbH kann sich bei Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedienen und haftet hierbei für deren Verhalten wie für eigenes. Beauftragungen von externen Labors werden von HYGline GmbH nicht durchgeführt. Der AG schließt Laboraufträge selbstständig und auf eigene Rechnung mit einem Labor seiner Wahl ab. Für die Durchführung, Auswertung oder inhaltliche Richtigkeit von Laborbefunden übernimmt HYGline GmbH keine Haftung. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, die Laborergebnisse an HYGline GmbH zu übermitteln, sofern sie für die vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Bei der Beauftragung von externen Labors hat der AG allfällige Ansprüche direkt an das beauftragte Labor zu richten. HYGline GmbH haftet nicht für die Tätigkeit von Labors.

Der AG ist für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen betreffend Hygiene und Wassersicherheit selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, die Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen von HYGline GmbH selbständig zu überprüfen und die ihn betreffenden Ergebnisse auf der Onlineplattform, HYGline-Datenbank, regelmäßig einzusehen. HYGline GmbH haftet nicht für eine Nichterfüllung dieser vertraglichen Vorgaben.

Der AG nimmt zur Kenntnis, dass der Leistungsumfang, der von HYGline GmbH erbrachten Leistungen auf die vertraglich vereinbarten Vertragsziele und insbesondere örtlich auf den einzelvertraglich vereinbarten Leistungsumfang beschränkt ist.

Alle durch HYGline GmbH im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Unterlagen, wie beispielsweise Audit-Berichte, Maßnahmenkataloge (To-Do-Listen), Hygienestandards und Dokumente, Desinfektionspläne, Wassersicherheits-Berichte, Protokolle über die Expertengespräche, themenspezifische Stellungnahmen, und dergleichen, beziehen sich ausschließlich auf die vertraglich vereinbarten Vertragsziele und die vertragsgegenständlichen Einrichtungen. Eine Übernahme durch den AG zur Verwendung in weiteren bzw. anderen Einrichtungen sowie eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch HYGline GmbH untersagt. HYGline GmbH behält sich für den Fall einer nicht genehmigten Weitergabe oder Verwendung vor, zusätzliche Leistungen in Rechnung zu stellen sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Urheberrechte und Verwertungsrechte an sämtlichen von HYGline GmbH erstellten Urkunden und Unterlagen stehen HYGline GmbH zu.

3. Ansprechpersonen

Jeder Vertragspartner nennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie entsprechende Entscheidungen zu treffen oder zu veranlassen hat. Änderungen dieses Vertrages, des Leistungsumfangs oder der Entgelte bedürfen jedoch jedenfalls der firmenmäßigen Zeichnung durch HYGline GmbH.

Ist ein Mitarbeiter von HYGline GmbH wegen Krankheit, Urlaub oder anderen vom AG nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert, die Leistungen zu erbringen, wird HYGline GmbH unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen ist HYGline GmbH jederzeit berechtigt, einen Mitarbeiter durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu ersetzen.

Die Mitarbeiter von HYGline GmbH treten in kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zum AG, auch wenn sie in dessen Räumlichkeiten tätig werden. Der AG wird Anregungen und Anmerkungen bezüglich der zu erbringenden Leistungen ausschließlich durch seine bekanntgegebene Ansprechperson, der von HYGline GmbH bekanntgegebenen Ansprechperson übermitteln. Der AG wird den Mitarbeitern von HYGline GmbH keine Weisungen erteilen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der AG wird HYGline GmbH bei der Leistungserbringung nach besten Kräften unterstützen und alle zur Erreichung des Vertragsziels erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die nicht ausdrücklich vom Leistungsumfang von HYGline GmbH erfasst sind, insbesondere auch erforderliche Betriebsmittel zur Verfügung stellen.

Ausdrücklich obliegt dem AG die Pflicht, HYGline GmbH alle wesentlichen Unterlagen und Informationen, welche zur Erreichung des vereinbarten Vertragsziels erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere auch die unverzügliche Bekanntgabe von Bescheiden oder behördlichen Mitteilungen; weiters die Bekanntgabe sämtlicher Vorfälle im Unternehmen, welche die Leistungserbringung durch HYGline GmbH betreffen oder beeinflussen sowie die Bekanntgabe von für die Erreichung des Vertragsziels maßgeblichen Veränderungen im Unternehmen / der Einrichtung des AG sowie alle sonstigen Informationen, die für die Leistungserbringung durch HYGline GmbH von Relevanz sein können. Der AG hat die vorgenannten Informationen bei Vertragsbeginn bzw. spätestens über Aufforderung durch HYGline GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen. Kommt der AG dieser Verpflichtung auch nach schriftlicher Aufforderung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist durch HYGline GmbH nicht nach, ist HYGline GmbH berechtigt, Leistungen bis zur Nachholung auszusetzen und Mehraufwände zu verrechnen; ferner ist HYGline GmbH zur fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt.

Dem AG werden die ihn betreffenden Informationen und Daten während der Vertragsdauer passwortgeschützt auf der Online-Plattform von HYGline GmbH zur Verfügung gestellt; der AG ist zur regelmäßigen Abrufung der für ihn bereitstehenden Informationen und zur regelmäßigen selbständigen Datensicherung verpflichtet.

5. Leistungserbringung, Termin,- und Leistungsänderungen

HYGline GmbH stellt sämtliche Berichte und Dokumente dem AG ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung, eine Übermittlung in Papierform erfolgt nicht. Der AG hat während der Vertragsdauer aufgrund seines Zugangs zur Online-Plattform, HYGline - Datenbank, die ihn betreffenden Informationen und Daten im jeweils von HYGline GmbH bereitgestellten Umfang (Leserechte mit eingeschränkten Schreibrechten) abzurufen.

Die vereinbarten Termine können sich verschieben, wenn HYGline GmbH bei der Leistungserbringung aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen behindert wird. Als nicht von HYGline GmbH zu vertretenden Gründen gelten insbesondere Verzögerungen, Mängel oder sonstige Umstände, die in der Sphäre des AG liegen. Weiters, Umstände aufgrund „Höherer Gewalt“, wie ferner Krieg, Aufruhr, Pandemien, Naturkatastrophen, Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss, Streik und Aussperrung. Bei höherer Gewalt sind die Parteien für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten befreit; Termine verlängern sich angemessen. Die betroffene Partei zeigt das Ereignis unverzüglich an und ergreift zumutbare Minderungsmaßnahmen. Erhebliche Mehrkosten werden nach vorheriger Abstimmung angemessen angepasst.

Qualitative und/oder quantitative Abänderungen des Leistungsumfanges sind schriftlich zu vereinbaren, wobei dabei auch Werklohn, die Leistungstermine und die Vergütung entsprechend anzupassen sind. Soweit nicht anders vereinbart, erbringt HYGline GmbH Mehrleistungen zu den bei HYGline GmbH im Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Sätzen.

6. Abnahme, Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist für die von HYGline GmbH erstellten Berichte und Dokumente beträgt 3 Monate nach Bereitstellung auf der Plattform, sofern der Vertragspartner Unternehmer im Sinne § 1 KSchG ist. Von HYGline GmbH erbrachte Leistungen sind vom AG unverzüglich nach ihrer Online-Bereitstellung abzurufen. Der AG ist zur regelmäßigen Einsichtnahme in die Online-Plattform, HYGline-Datenbank verpflichtet.

Wurden nach Abnahme seitens des AG Mängel festgestellt und gegenüber HYGline GmbH gerügt, wird HYGline GmbH diese Mängel innerhalb angemessener Frist unentgeltlich beseitigen und die Dokumente und Unterlagen erneut auf der Plattform hochladen und zur Abnahme bereitstellen. Sollten in Auditberichten nachträglich Anpassungen und Ergänzungen erforderlich sein, wird dies ausschließlich durch Zusatzberichte erledigt, die ebenfalls in der HYGline Datenbank hinterlegt werden.

Unterbleibt vom AG die Abnahme / das Herunterladen aus von ihm zu vertretenden Gründen und nicht aufgrund eines vorliegenden Mangels, so gilt die Unterlage und Dokumentation jedenfalls 4 Wochen nach Bereitstellung auf der Plattform zur Abnahme / dem Herunterladen als abgenommen. Jedenfalls gilt sie durch die Verwendung seitens des AG als abgenommen.

Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz bestehen nur, wenn der AG offenkundige Mängel an den Dokumenten und Unterlagen unverzüglich nach ihrer Bereitstellung, später aufgetretene Mängel unverzüglich nach deren Erkennen schriftlich gerügt hat. Der AG ist zur unverzüglichen Überprüfung der Berichte und Dokumente nach Bereitstellung, gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Personen verpflichtet, damit er seiner Mängelrügeverpflichtung entsprechend nachkommt.

HYGline GmbH leistet immer nur für die von ihr selbst erstellten Dokumente und Unterlagen Gewähr. Für Schäden und Mängel, die aus einer Veränderung, Anpassung oder eigenständigen Nutzung durch den AG entstehen, haftet HYGline GmbH nicht. Jeder Gewährleistungs- und Haftungsanspruch gegenüber HYGline GmbH erlischt jedenfalls mit Ende des Vertrags. Nach Vertragsende ist HYGline GmbH zu keiner Aktualisierung verpflichtet. Sie ist auch nicht verpflichtet, den AG von sich aus auf nachträglich aufgetretene Veränderungen oder allfällige Mängel hinzuweisen.

HYGline GmbH haftet bei einem von ihr unmittelbar verursachten Schaden bis zu einem Betrag von EUR 25.000.- je Schadensereignis. Eine Haftung für Schäden von leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung der Daten. HYGline GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden oder den Verlust von Informationen und Daten.

In jedem Fall ist der Schadenersatz auf die Höhe des vertraglichen Monatsentgelts von 6 Monaten, bezogen auf die jeweilige 12-Monate-Vertragsdauer beschränkt. Eine Haftung gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Patienten/Bewohnern/Klienten, ist ausgeschlossen. Der AG hält HYGline GmbH diesbezüglich schad- und klaglos, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch HYGline GmbH vorliegt.

Schadenersatz bei Daten- oder Softwarezerstörung ist ausgeschlossen, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von HYGline GmbH vorliegt. Der AG ist verpflichtet, eigenverantwortlich und selbst regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen.

Der AG ist nicht berechtigt, aus dem Titel der Gewährleistung bzw. des Schadenersatzes auf Grund von sonstigen, nicht von HYGline GmbH schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

7. Rechte an den Ergebnissen

Der AG ist bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge – sowie eventuell anfallender Zinsen und entstandener Kosten – nicht berechtigt, das Eigentum an den von HYGline GmbH erstellten Berichten und Dokumenten zu erwerben.

Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte am HYGline Hygienemanagement lt. Vertrag verbleiben bei HYGline GmbH. Mit vollständiger Bezahlung erhält der AG ein nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung in den vertraglich vereinbarten Einrichtungen. Bearbeitungen, Veröffentlichungen, Weitergaben oder Nutzung in weiteren Einrichtungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HYGline GmbH

HYGline GmbH bleibt jedenfalls zur Mitbenutzung und sonstigen beliebigen Verwendung ihrer Ideen, Konzepte, Erfahrungen, Tools, Entwicklungsbausteine und Techniken berechtigt, die bei der Erbringung der Leistung verwendet oder entwickelt wurden; dies auch nach Vertragsende.

8. Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt am Monatsersten und wird auf eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monate, wenn er nicht binnen 3 Monaten vor Ablauf schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt wird (für die Rechtzeitigkeit gilt das Datum des Poststempels).

HYGline GmbH ist nur über gesonderte Vereinbarung verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages weitere Leistungen zu erbringen oder begonnene Leistungen fertig zu stellen.

Im Übrigen sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels ausreichenden Vermögens abgelehnt wird, oder wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die Zahlungsverpflichtungen verstößt (zB Verzug mit einer Zahlung mehr als 14 Tage).

Die genannten Preise sind wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgt entsprechend dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex; sollte dieser jedoch nicht mehr verlautbart werden, entsprechend dem an seine Stelle tretenden Index.

Eine etwaige Preisanpassung aufgrund des veränderten Verbraucherpreisindexes (VPI) wird jeweils im Dezember eines Jahres geprüft und wird für die Dauer des darauffolgenden Jahres unverändert beibehalten. Die im Dezember für das kommende Jahr berechnete Indexanpassung des laufenden Jahres kommt für das darauffolgende Jahr ab Jänner im Zuge der Wertsicherung zur Anwendung. Schwankungen bis einschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreitung dieses Prozentsatzes wird jedoch die gesamte Änderung berücksichtigt, sodass ab dem Monat Jänner des auf die Indexanpassung folgenden Jahres im Falle der Überschreitung des Prozentsatzes das erhöhte Entgelt zu bezahlen ist.

Jedenfalls erfolgt unabhängig von der oben beschriebenen Wertsicherung eine angemessene Preisanpassung ab Jänner jeden Kalenderjahres, jedenfalls im Ausmaß von 2 %.

Im Falle der Vertragsbeendigung hat der Kunde rechtzeitig vor Vertragsende alle ihn betreffenden Daten von der HYGline GmbH-Plattform herunterzuladen und zu sichern, da der Zugang zu diesen bei Vertragsende von HYGline GmbH gesperrt wird.

9. Geheimhaltung und Verschwiegenheit

HYGline GmbH ist berechtigt, von schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Relevanz sind, Abschriften bzw. Kopien herzustellen und zu ihren Akten zu nehmen. Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Berichte und Dokumente u. Ä. erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechtes unterliegen, räumt HYGline GmbH dem AG hieran ein nicht an Dritte übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist. Weitergehende Rechte werden nicht mitübertragen, insbesondere ist der AG nicht berechtigt, Berichte und Dokumente abzuändern oder zu bearbeiten, dies auch nicht auszugsweise.

Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung zu Werbezwecken bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung von HYGline GmbH. Bei Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung des Leistungsergebnisses ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bekanntgewordene Schutzrechtsverletzungen, auch durch Dritte, die dem AG zur Kenntnis gelangen, sind HYGline GmbH umgehend mitzuteilen. Der AG hat HYGline GmbH von Ansprüchen, die gegebenenfalls Dritte erheben, schad- und klaglos zu halten. Mitarbeiter und Auftragnehmer von HYGline GmbH werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des AG, die ihnen bei Ausübung ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Auftragsabwicklung nicht verwenden, weitergeben oder verwerten.

Jeder Vertragspartner wird alle Informationen, Unterlagen und Daten, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, gegenüber Dritten geheim halten. Die Parteien wahren Vertraulichkeit über alle ihnen zugänglich werdenden Informationen, insbesondere über Gesundheits-/Einrichtungsdaten, unter Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (Stand der Technik, Need-to-know). Gesetzliche Offenlegungspflichten, ua gegenüber Behörden, bleiben davon unberührt. Die Unterauftragsnehmer von HYGline GmbH haben gleichwertige Vertraulichkeitsbindungen einsetzen.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für solche Unterlagen, Informationen und Daten, die bei ihrer Übergabe zum allgemeinen Stand der Technik gehören oder bezüglich derer der empfangende Vertragspartner nachweisen kann, dass sie entweder bei ihrer Übergabe bereits zu seinem internen Stand der Technik gehörten oder dem empfangenden Vertragspartner von Dritten, zB aufgrund eines Lizenzvertrages, rechtmäßig zugänglich gemacht worden sind. Die Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit bleibt auch nach Beendigung des Vertrages und der Geschäftsbeziehung bestehen.

10. Datenschutz

HYGline GmbH verarbeitet personenbezogene Daten als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Dies umfasst insbesondere Kontaktdaten von Mitarbeitern der Auftraggeber (Vor- und Nachname, dienstliche E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer) sowie Daten im Zusammenhang mit durchgeführten Schulungen (Teilnehmerlisten), Audits und Befundinterpretationen. HYGline GmbH speichert Laborbefunde, die vom Auftraggeber übermittelt werden, ausschließlich zum Zweck der vertraglich geschuldeten Analyse, Interpretation und Bereitstellung auf der HYGline-Datenbank. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der AG bleibt für die Übermittlung der Laborbefunde und deren Verwendung gegenüber Dritten (z. B. Behörden) selbst verantwortlich. Eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO liegt nicht vor.

Details dazu sind der Datenschutzerklärung von HYGline GmbH (www.hygline.at/datenschutzvereinbarung) zu entnehmen.

11. Abwerbeverbot

Der AG wird von HYGline GmbH im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter, die an der Auftragsbearbeitung mitarbeiten, während der Dauer dieses Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende weder selbst noch über Dritte abwerben oder (selbständig oder unselbständig) beschäftigen. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an HYGline GmbH eine Vertragsstrafe in der Höhe des sechsfachen Bruttomonatsgehalts bzw. -entgelts, welches der betreffende Mitarbeiter zuletzt von HYGline GmbH bezogen hat, zu bezahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG gelten nicht, auch wenn HYGline GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht; sie werden nur Vertragsinhalt, wenn HYGline GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

HYGline GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit dem AG mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes mit ihr verbundenes Unternehmen oder an einen Dritten zu übertragen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem AG oder der AGB ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die ungültige Bestimmung gilt als durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Der Vertrag mit dem AG und seine integrierenden Bestandteile enthalten die vollständigen Abmachungen der Parteien. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, sofern der AG seinen Sitz in der EU hat, die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Innere Stadt sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Bei AG mit Sitz außerhalb der EU ist vereinbart, dass Klagen gegen HYGline GmbH nur am für Wien Innere Stadt sachlich zuständigen Gericht geführt werden können; für Klagen gegen den AG ist die nichtausschließliche Zuständigkeit des für Wien Innere Stadt sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf ist jedenfalls ausgeschlossen.