„Risikomanagement erlaubt es, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren“
Hygiene wird von den Gerichten als beherrschbares Risiko gesehen. Dementsprechend wird bei Hygienemängeln häufig fahrlässiges Verhalten unterstellt. Nur wer die möglichen Gefährdungen kennt, kann wirksam und effizient gegensteuern.